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   RG, 03.02.1912 - I 632/10   

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https://dejure.org/1912,441
RG, 03.02.1912 - I 632/10 (https://dejure.org/1912,441)
RG, Entscheidung vom 03.02.1912 - I 632/10 (https://dejure.org/1912,441)
RG, Entscheidung vom 03. Februar 1912 - I 632/10 (https://dejure.org/1912,441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Übernimmt der Patentinhaber durch die Verleihung einer ausschließlichen Lizenz die Gewähr für das Nichtbestehen von Vorbenutzungsrechten und die Verpflichtung zur Leistung vollen Schadensersatzes, oder kann der Lizenznehmer nur eine Ausgleichung in betreff seiner ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 363
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80

    Hartmetallkopfbohrer

    Daraus hat die Rechtsprechung gefolgert, daß den Verkäufer in der Regel keine Haftung für die Erteilung des Schutzrechts auf die Anmeldung treffe und daß im Falle einer nachträglichen Versagung des Schutzrechts keine rückwirkende Unwirksamkeit des Kaufvertrages eintrete (vgl. BGH GRUR 1961, 466, 468 - Gewinderollkopf - unter Hinweis auf RGZ 78, 363, 367; 86, 45, 53).
  • BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56

    Rechtsmittel

    Da der Lizenzvertrag als ein in der Regel gewagtes Geschäft anzusehen ist, trifft den Lizenzgeber oder Verkäufer eine Haftung für den zukünftigen Bestand des Patentes im Zweifel nicht (vgl. RGZ 78, 363 [367]; 86, 45 [53, 55]).
  • BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63

    Patentrechtliche Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche - Sinn und

    Die hiernach von Anfang an eintretende gesetzliche Einschränkung des Patentschutzes (RGZ 78, 363, 366) entfallt, wie aus § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 PatG hervorgeht, dann, wenn der Vorbénutzer den Betrieb, an welchen das Vorbenutzungsrecht gebunden ist, endgültig einstellt (vgl. hierzu Reimer, Kommentar zum Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 2. Aufl., § 7 PatG Anm. 17), oder wenn der Betrieb unter Ausschluß des mit ihm verbundenen Vorbenutzungsrechts vererbt oder veräußert wird., Ebenso wie reine Billigkeitserwägungen das Vorbenutzungsrecht im Einzelfall nicht entstehen lassen, können derartige Erwägungen das entstandene Vorbenutzungsrecht auch nicht zerstören.
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 94/59
    Aus dieser Wagnisnatur hat die Rechtsprechung die Schlußfolgerung gezogen, daß in der Regel den Patentverkäufer oder Lizenzgeber keine Haftung für den zukünftigen Bestand des Schutzrechts treffe (vgl. RGZ 78, 363, 367; 86, 45, 53) und daß bei nachträglicher Vernichtung des Schutzrechts keine rückwirkende Unwirksamkeit, sondern allenfalls eine Auflösung des Kauf- oder Lizenzvertrages für die Zukunft in Betracht kommt (vgl. BGH in GRUR 1957, 596 - Verwandlungstisch).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 5/55

    Rechtsmittel

    In Schrifttum und Rechtsprechung besteht Übereinstimmung darüber, daß der Lizenznehmer bei Vereinbarung einer Mindestlizenz das Wagnis wirtschaftlicher Verwertung trägt (vgl. u.a. RGZ 75, 400; 78, 363; RG GRUR 1938, 563; 1943, 33).
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